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Reguläre e-Vignette
Alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.

Wohnmobile über 3,5 Tonnen
Mautgebühren für Wohnmobile über 3,5 Tonnen.

Pauschalgebühr für schwere Nutzfahrzeuge
Schwerverkehrsabgabe für Fahrzeuge, die außerhalb der Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein zugelassen sind.
Warum benötige ich eine Vignette?
Die Schweizer Vignette ist für alle Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen auf den Autobahnen des Landes obligatorisch. Sie dient als Mautsystem und ermöglicht die Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ohne Mautstellen.
Wie lange ist die Vignette gültig?
Die Vignette ist für ein Kalenderjahr gültig, vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres (z. B. ist die Vignette 2025 vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2026 gültig).
Benötigt ein Wohnmobil eine Vignette?
Wenn das Wohnmobil bis zu 3,5 Tonnen wiegt, ist eine Standardvignette erforderlich.
Bei einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen muss anstelle einer Vignette eine Schwerverkehrsabgabe (LSVA) entrichtet werden.
Was ist die Schwerverkehrsabgabe (LSVA/PSVA)?
In der Schweiz wird für schwere Nutzfahrzeuge (über 3,5 Tonnen) eine distanzabhängige Abgabe erhoben – die LSVA (Güterverkehr) oder die PSVA (Pauschale Schwerverkehrsabgabe) –, die sich nach Gewicht, Emissionen und gefahrenen Kilometern richtet
Welche Fahrzeuge sind davon betroffen?
Alle in der Schweiz und im Ausland zugelassenen Lastwagen, Busse und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen müssen diese Abgabe für die Nutzung der öffentlichen Schweizer Straßen entrichten.
Ungefähre LSVA-Raten (2025-2026):
- Euro 0–5: 3.26 ct/tkm
- Euro I–III: 2.82 ct/tkm
- Euro VI: 2.39 ct/tkm