Geschichte des Strassennetzes der Schweiz

Bei einem Blick in die Geschichte der Schweizer Strassen zeigt sich, dass diese auch schon in früheren Zeiten eine hohe Bedeutung für die Siedlungsstruktur hatten. Funde deuten darauf hin, dass viele lokale und regionale Weg-und Strassennetze schon vor der römischen Besiedlung bestanden. Auch für die römische Zeit gibt es Belege für einzelne Abschnitte. Jedoch scheint es, dass die römischen Wege und Strassen in der Schweiz im Frühmittelalter verfielen.

Das heißt aber nicht, dass die Schweiz zu dieser Zeit keine Strassen kannte. Ganz im Gegenteil gab es schon im Mittelalter ein engmaschiges Netz an Strassen und Wege, die die Regionen für Handel und Transport miteinander verbanden. Und schon zu dieser Zeit kannten die Schweizer den Unterschied verschiedener Arten von Strassen. Im Mittelalter und der frühen Neuzeit lag der Wegebau vor allem in lokaler Hand.

Im 18. und 19. Jahrhundert begann die Intensivierung des Straßenbaus in Form des Neu- und Ausbaus von Kunststraßen als Hauptverkehrswege. Diese Entwicklung begann mit der ersten durchgehenden Straßenverbindung im Kanton Bern. Danach folgten Zubringer zu dieser Chaussee. Diese Art von Straßenbau lag in den Händen der Kantone und gilt als wichtiger Ausgangspunkt für die Errichtung der heutigen Infrastruktur dar.

Das Straßensystem der Schweiz heute

Noch heute ist das Strassennetz durch die verschiedenen Zuständigkeiten geprägt. Ein Großteil der Straßen liegt in der Zuständigkeit von Kantonen und Gemeinden. Aber im Jahr 1989 stieß das Bundesamt für Strassen als Behörde hinzu. Das Bundesamt für Strassen, auch kurz Astra genannt, hat die Aufgabe, die Nationalstrassen zu erhalten und auszubauen.

Das heutige Netz an Strassen in der Schweiz hat nach Angaben des Astra eine Länge von nahezu 85.000 Kilometern.

Das heutige Netz an Strassen in der Schweiz hat nach Angaben des Astra eine Länge von nahezu 85.000 Kilometern. Somit sind rund zwei Drittel des Gebietes des Landes Straßen. Bemerkenswert ist die rege Bautätigkeit der Eidgenossen. Allein im Jahr 2021 kamen 500 Kilometer neu hinzu. Die Verteilung auf Autobahnen, weitere Nationalstrassen, Kantonstrassen und übrige für den Motorverkehr zugelassene Straßen sieht wie folgt aus:

  • Autobahnen 1 544 km
  • weitere Nationalstrassen 710 km
  • Kantonsstrassen 17 227 km
  • übrige Strassen 65 194 km

Der Ausbau der Strassen in der Schweiz setzt sich wie auch der Ausbau des Schienennetzes auch heute weiter fort. Viele Projekte sind in Planung oder im Bau, von denen die meisten auch durch eine Vielzahl von Tunneln geprägt sind. Immerhin trennen die Alpen die nördliche und die südliche Schweiz voneinander. Mit Tunneln gelingt die schnelle und komfortable Anbindung von Kanton zu Kanton, aber auch zu den Nachbarstaaten. So bekommt der längste Tunnel der Schweiz, der Gotthard-Tunnel zurzeit eine zweite Röhre. Wie gewaltig das Tunnelnetz der Schweiz ist, zeigt unsere Übersicht für Tunneln Schweiz.

Welche Strassen gibt es in der Schweiz? Arten der Unterscheidung

Strassen in der Schweiz und in Liechtenstein werden nach den Kategorien Strassenverkehrsgesetz, Strassen nach Baulast und Strassen nach Ausbaustandard unterschieden. Für Autofahrende aus den Staaten rund um die Schweiz sind die nach Strassenverkehrsgesetz klassifizierten Strassen Autobahn, Autostrasse und die Straßen mit gemischtem Verkehr wie Hauptstrassen und Nebenstrassen am wichtigsten. Wir stellen alle Klassifizierungen einzeln vor.

Das Strassenverkehrsgesetz, kurz SVG, führte die Schweiz im Jahr 1959 ein.

Art der Strassen nach dem Strassenverkehrsgesetz

Gesetzliche Grundlagen des Straßensystem in der Schweiz

Das Strassenverkehrsgesetz, kurz SVG, führte die Schweiz im Jahr 1959 ein. Es gilt als gesetzliche Grundlage für den Verkehr laut Artikel 82 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar. Daneben sind auch die Verkehrsregelverordnung, die im Jahr 1962 eingeführt wurde, sowie die Signalisationsverordnung (SSV) aus dem Jahr 1930 für die Einordnung der Art der Straßen und die Verkehrsbestimmungen von zentraler Bedeutung.

Alle drei Gesetze und Verordnungen sind auch im Fürstentum Liechtenstein die gesetzliche Grundlage für die Klassifizierung, Kennzeichnung und Kategorisierung. Zu großen Teilen hat das Fürstentum die Regelungen wortwörtlich übernommen. Lediglich bei Art und Umfang der Bußen und Strafen dient Liechtenstein das österreichische System als Grundlage.

Autobahnen und Autostrassen

Autobahnen und Autostrassen betreibt in der Schweiz der Bund. In wenigen Ausnahmefällen ist auch das Kanton für einzelne Autostrassen, Autostrassenabschnitte oder Teilstrecken auf den Autobahnen der einzelne Kanton zuständig. Das Autobahnnetz der Schweiz zählt zu einem großen Teil als Bestandteil des Nationalstrassennetzes. Liegt die Zuständigkeit allerdings nicht beim Bund, sondern in den Händen eines Kantons, zählen diese Abschnitte und Strassen nicht zum Nationalstrassennetz.

Auf Autobahnen und Autostrassen dürfen nur Motorfahrzeuge fahren, die eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern in der Stunde erreichen können. Ausnahmen von der Regel sind Unterhaltsfahrzeuge und besondere Ausnahmefahrzeuge und Transporte.

Die Autobahnnummerierung ist in den 1990er Jahren einheitlich auf die A Nummerierung, die man auch in anderen Ländern kennt, umgestellt worden. Allerdings finden sich in manchen Gegenden und auf Teilstrecken auch noch die alten N Nummern.

Der Unterschied zwischen Autobahnen und Autostrassen

Eine Autobahn ist eine Nationalstrasse 1. Klasse. Autostrassen hingegen ist eine Strasse der 2. Klasse. Der Hauptunterschied liegt im Ausbau der Strassen, wie weiter unten noch genauer nachzulesen ist. Während Autobahnen immer richtungsgetrennt und mit mindestens zwei Fahrspuren pro Richtung ausgestattet sind, können Autostrassen auch einspurig sein und weisen auf vielen Teilstücken keine Richtungstrennung auf.

Auf den Autobahnen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. Es können jedoch auch Unterschreitungen signalisiert werden.

Geschwindigkeit und andere Bestimmungen

Auf den Autobahnen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. Es können jedoch auch Unterschreitungen signalisiert werden. In der Regel sind diese in 20 km/h Schritte unterteilt, selten gibt es auch 10 km/h-Abweichungen. Mindestens jedoch gelten 60 km/h.

Für schwere Wohnwagen und Linienbusse mit Stehplätzen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. 100 Kilometer pro Stunde ist auch die Höchstgeschwindigkeit auf Autostrassen.

Die Höchstgeschwindigkeiten beginnen immer beim ersten Verkehrsschild Autobahn oder Autostrasse und enden beim Verkehrsschild am Ende der Autobahn beziehungsweise Ende der Autostrasse.

Signalisation

Die Auszeichnung der Autobahnen und Autostrassen ist durch die Signalisationsverordnung geregelt. Sowohl das Hinweissignal zur Autobahn als auch die Signalisation auf der Autobahn und der Autostrasse ist grün. Die Autobahn ist mit weißen Piktogrammen einer Straße und einer Brücke ausgeschildert. Auf den Schildern der Autostrassen ist das Piktogramm ein weißes Auto auf grünem Grund. Die Hinweistafeln und Schilder auf den Autobahnen sind großformatig. Der Geschwindigkeitsschild Durchmesser beträgt zum Beispiel 120 Zentimeter. Auf den Autostrassen können die Schilder mit 90 Zentimetern Durchmesser etwas kleiner sein.

Die Autobahn-Nummernschilder sind rot mit einer weißen Zahl mit vorangestelltem großen A. Die Tafeln mit den Nummern für Anschlüsse und Verzweigungen im Autobahnverkehr sind schwarz auf weißem Grund.

In Liechtenstein gelten dieselben Regelungen zur Höchstgeschwindigkeit und zur Kennzeichnung. Jedoch hat das Fürstentum keine Autostrassen und Autobahnen, für deren Unterhalt und Neubau der Bund zuständig ist, wie in der Schweiz. Daher muss man hier noch besonders auf eventuelle regionale Regelungen achten.

Schweizer Strassen mit gemischtem Verkehr

Strassen mit gemischtem Verkehr stehen in der Schweiz und in Liechtenstein allen Verkehrsteilnehmern offen. Sie dienen nicht der schnellen Verbindung von Kanton zu Kanton oder zwischen Regionen und Ländern, sondern erschließen Ortschaften und Regionen für alle. Unterschieden werden Hauptstrassen und Nebenstrassen.

Hauptstrassen

Hauptstrassen werden mit Signalschildern gekennzeichnet. Sie sind wie auch in Deutschland vorfahrtsberechtigte Straßen, es sei denn, es ist anders signalisiert. Die Hauptstrassen, Orteingangsschilder, Ausgangsschilder und Wegweiser zu Hauptstrassen sind mit blauen Tafeln gekennzeichnet. Hauptstrassen werden auf Vorbringen der Kantone vom Bundesrat bestimmt. In Liechtenstein entscheidet die Regierung über den Status als Hauptstrasse.

Hauptstrassen unterscheiden sich nach Eigentümern. Ist der Bund Eigentümer, handelt es sich um eine Nationalstraße 3. Klasse und die Strasse ist Teil des Nationalstrassennetzes. Aber auch Kantone und einzelne Gemeinden können Eigentümer einer Hauptstrasse sein.

Nebenstrassen

In der Schweiz und auch in Liechtenstein sind Nebenstrassen alle diejenigen Strassen, deren Beginn oder Ende nicht gesondert ausgeschildert ist. Es gelten die allgemeinen Verkehrsregeln. Das heißt, von rechts kommenden Verkehrsteilnehmern ist Vorfahrt zu gewähren. Nebenstrassen können im Besitz des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde sein. Darüber hinaus gibt es auch noch die Form der privaten Nebenstrasse.

Geschwindigkeiten und andere Bestimmungen

Auf den Nebenstrassen und Hauptstrassen der Schweiz und in Liechtenstein gilt außerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h. Innerorts darf man 50 km/h fahren. Darüber hinaus gilt die besondere Signalisation an den Straßenrändern.

Zur Reduzierung des Straßenlärms gibt es teilweise in den Kantons gesonderte Regelungen. Im Kanton Freiburg ist die Reduzierung auf 30 km/h innerorts seit 2022 beschlossen. Auch der Schweizerische Städteverband arbeitet auf eine einheitliche Reduzierung des Tempolimits innerhalb der Städte auf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h hin. Des Weiteren prüfen Kantone den Einbau von speziellem Straßenbelag, der den Lärm eindämmen soll.

Signalisation

Ortschaftstafeln auf Nebenstrassen sind an schwarzer Schrift auf weißem Grund zu erkennen. Auf Nebenstrassen können Begegnungszonen, Fußgängerzonen und auf 30 km/h limitierte Strecken vorkommen. Als Reisender sollte man daher auf Nebenstrassen besonders vorsichtig fahren. Ist zum Beispiel kein Radweg oder Trottoir vorhanden, dürfen auf den Straßen neben Fahrrädern (Velos) und Fußgängern auch Inline-Skater und andere fahrzeugähnliche Geräte wie Trotinettes oder E-Roller sich vorwärtsbewegen.

Europastrassen

Das Eidgenössische Department für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation regelt die Strecken innerhalb der Schweiz, die als Europastrassen gelten. Eine Europastrasse ist am Zeichen "E" auf den grünen Signaltafeln erkennbar. Derzeit gibt es 11 Europastrassen, die durch die Schweiz führen. Das sind die E21, E23, E25, E27, E35, E41, E43, E54, E60, E62 und die E172.

Geschwindigleitsregelungen

Das Tempolimit auf einer Europa-Strasse hängt von der Art der Strasse ab. In der Regel sind dies Autobahnen und Autostrassen mit einer höchstzulässigen Geschwindigkeit von 120 beziehungsweise 100 km/h.



Art der Strassen nach Träger der Baulast

Eine weitere Einteilung der Strassen in der Schweiz ist die nach der Baulast. Die Straßenbaulast ist die Verpflichtung zum Bau, der Änderung, dem Unterhalt, der Instandsetzung und des Betriebs der öffentlichen Straßen. Die Schweiz kennt drei Arten von Straßen nach Baulastträger: die Nationalstrasse, die Kantonstrasse und die Gemeindestrasse.

Nationalstrassen

Für Nationalstrassen ist das Bundesamt für Strassen ASTRA, also der Bund, verantwortlich. Die Pflicht zum Betrieb und dem Unterhalt ist durch die Bundesverfassung bestimmt. Der Bund kann die Aufgaben auch an Kantone delegieren. Nationalstrassen haben gesamtschweizerische Bedeutung. Es gibt drei Klassen von Nationalstrassen:

  • Nationalstrasse der 1. Klasse: Autobahnen
  • Nationalstraase der 2. Klasse: Autostrassen
  • Nationalstrasse der 3. Klasse: Hauptstrassen

Eine letzte Art der Kategorisierung der Schweizer Strassen ist die nach dem Ausbaustandard.

Kantonstrassen nennen manche Kantone auch Staatstrassen oder in der jeweiligen bevorzugt gesprochenen Sprache auch Italienisch strada cantonale oder Französisch Route nationale. Kantonstrassen können jede Art von Strasse sein. Lediglich die Verantwortung und die Kosten für den Bau und den Erhalt der Strassen müssen beim Kanton liegen. In vielen Kantonen, wie auch im Aargau beteiligen sich die Gemeinden an den Kosten für die Sanierung der Strassen.

Autobahnen in der Verantwortung eines Kantons werden auch kantonale Autobahnen, Autostrassen kantonale Autostrassen genannt. Sie sind nicht Teil des Nationalstrassennetzes.

Für Gemeindestrassen sind die einzelnen politischen Gemeinden der Schweiz zuständig. Es können Hauptstrassen oder Nebenstrassen unterschiedlichstem Ausbaustandards sein. Mit einem Streckennetz von derzeit rund 60.000 Kilometern sind die Gemeindestrassen der am häufigsten vorkommende Typ nach Baulastträger.

Neben den Straßen in staatlicher, kantonaler oder kommunaler Hand, gibt es in der Schweiz auch private Straßen. Diese sind meist kleine Nebenstrassen oder auch nur Zubringer und Zufahrten zum öffentlichen Strassenverkehrsnetz.

Bei der Unterscheidung Art der Straßen nach Baulastträger weicht Liechtenstein etwas von der Schweiz ab. Das kleine Land kennt keine Nationalstrassen im schweizerischen Sinne, auch Kantone hat es freilich nicht. Ähnlich den Schweizer Nationalstraßen aber gibt es ein Netz aus Hochleistungsstraßen und Hauptverkehrsstraßen, wendet das entsprechende Gesetz jedoch nicht an.

Somit finden sich in Liechtenstein 130 Kilometer Straßen, deren Eigentümer das Land ist. Sie heißen dementsprechend Landstraßen. darüber hinaus gehören die weiteren Straßen zu einem Großteil den politischen Gemeinden. Aber auch Privatstraßen gibt es im Fürstentum.

Eine letzte Art der Kategorisierung der Schweizer Strassen ist die nach dem Ausbaustandard. Auch diese Liste soll in unserer Übersicht nicht fehlen. Die Kategorisierung dient lediglich der Visualisierung des Ausbaus der einzelnen Straßen im Gesamtnetz der Schweiz und kennt weder sie Unterteilung nach SVG oder nach Eigentümern.

Autobahnen sind richtungsgetrennte Straßen, die keine Kreuzungen aufweisen. Es gilt ein Mindesttempo. Die Beschilderung ist grün-weiß.

Autostrassen sind ebenfalls kreuzungsfreie Straßen im Schnellverkehrsnetz. Sie haben im Gegensatz zu Autobahnen keinen Mittelstreifen, weisen aber dennoch mindestens zwei Fahrstreifen, meist aber vier, auf. Auch sie sind mit grün-weißem Signal ausgeschildert.

Eine 1. Klasse Strasse ist in der Regel blau markiert und mindestens sechs Meter breit. Zwei Lastwagen können hier problemlos aneinander vorbeifahren. Sie sind auch für den gemischten Verkehr gestattet und besitzen oft Velostreifen und Trottoirs (Fußwege). Die Steigungen einer Strasse 1. Klasse dürfen 10 Prozent nicht übersteigen, und sie müssen mit Hartbelag ausgestattet sein.

Straßen zweiter Klasse sind häufig Nebenstraßen, die aber mindestens vier Meter breit sein müssen. Ihre Steigung darf 15 Prozent betragen, ein Hartbelag ist Pflicht. Viele dieser Straßen dienen als Verbindungstücke zwischen Ortschaften und anderen wichtigen größeren Straßen höherer Ordnung.

Quartiersstrassen sind ein Sonderfall, der lediglich definiert, dass sie mindestens vier Meter breit und mit einem Hartbelag ausgerüstet sein müssen. Für den Durchgangsverkehr sind sie eher irrelevant, dienen meist als Zufahrt zu besonderen Objekten des Handels, der Industrie oder öffentlichen Einrichtungen.

Strassen dritter Klasse müssen nur noch 2,80 Meter breit sein. Ein Hartbelag ist nicht zwingend notwendig. Sie erschließen Ortschaften oder Gebäude der Landwirtschaft. Ein Kreuzen von großen Fahrzeugen wie Wohnwagen oder LKW ist nur über Ausweichstellen möglich.

Zur vierten Klasse gehören eher Fahrwege als Straßen. Ihre Mindestbreite beträgt 1,80 Meter. Normalerweise sind es Naturstraßen, die oft auch, zumindest in der Mitte, grasbewachsen sind. Mit einem PKW kommt man ganz gut durch, wenn die Durchfahrt zugelassen ist.

Auch Straßen der Klasse 5 sind Wege, im Speziellen Feld- und Waldwege ohne besonderen Unterbau. Sie sind naturbelassen und sehr weich. Hier wird es mit einem normalen PKW zum Kunststück sie zu befahren. Geländewagen oder Traktoren kommen aber gut voran.

Auch Velowege gehören zu den Straßen der 5. Klasse. Sie können aber auch mit einem Hartbelag versehen sein.

Die letzte Art im System nach Ausbaustandard sind die Strassen der Klasse 6. Motorisierte Fahrzeuge sind hier nicht zugelassen, auch Velos dürfen nur fahren, wenn dies gesondert erlaubt ist. Diese Klasse ist den Fußgängern vorbehalten. Oft sind diese Teil von Wanderwegen, die gesondert markiert sind.

Geschwindigkeitsverstöße ahnden die Schweizer Behörden teils mit recht hohen Geldstrafen. Bei Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 15 km/h innerorts, mehr als 20 km/h außerorts und 25 km/h auf Autobahnen droht sogar eine Anzeige. Für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 1 bis 5 km/h wird eine Busse in Höhe von 20 Franken auf der Autobahn und 60 Schweizer Franken außerorts und innerorts fällig. Die Geldbußen steigern sich bis zu einer Höhe von 260 CHF.

Der Entzug des Führerausweises, deutsch Fahrerlaubnis oder Führerschein, für mindestens einen Monat droht bei einer Übertretung des Tempolimits von 21 km/h innerorts, 26 km/h außerorts und 31 km/h auf der Autobahn.

Wir haben hier noch einmal die wichtigsten Höchstgeschwindigkeiten zusammengefasst.

  • Autobahnen: Höchstgeschwindigkeit 120 km/h
  • Autostrassen: Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
  • außerorts und in Tunneln: Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
  • innerorts: Höchstgeschwindigkeit 50 km/h

Diese Höchstgeschwindigkeiten hat auch Liechtenstein übernommen.

Maut und Vignette auf Schweizer Strassen

Nachdem wir das Straßensystem der Schweiz nun ausführlich vorgestellt haben, soll ein wichtiger Punkt den Abschluss bilden. Wer schon einmal in der Schweiz war oder das Land durchfahren hat, weiß, dass man gemeinhin ohne Mautgebühr nicht weit kommt. Auf allen Nationalstrassen der Schweiz, die in der Verantwortung des Bundes liegen, gilt Vignettenpflicht. Dazu zählt auch die Schweizer Autobahn sowie viele Autostrassen. Von der Pflicht zur Vignette befreit sind die kantonalen Autobahnen und Autostrassen.

Die Schweizer Vignette gibt es nicht für verschiedene Zeiträume wie beispielsweise in Österreich. Auch eine kilometerabhängige Maut wie in Italien existiert nicht. Die Eidgenossen bieten eine Jahresvignette zum Preis von derzeit 42 Euro an. Damit kann das gesamte Nationalstrassennetz genutzt werden. Die Vignette können Reisende als Klebevignette an Mautstellen, Grenzübergängen und grenznahen Autobahnraststätten kaufen, oder aber als E Vignette erwerben.

Nur in aktuell zwei Tunneln in der Schweiz fallen zusätzliche Maut-Gebühren an. Das sind der San Bernardino und der Munt La Schera, bei denen für die Durchquerung der Alpen bezahlt werden muss. Eine weitere Gebühr am Gotthard-Tunnel wird heiß diskutiert, ist aber noch nicht beschlossen.

Auf allen Nationalstrassen der Schweiz, die in der Verantwortung des Bundes liegen, gilt Vignettenpflicht.