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Empfehlungen für das Autofahren in der Schweiz
Vignette kaufen!
- Einwohnerzahl: 8.3m
- Gebiet: 41,285 Quadratkilometer
- Währung: Schweizer Franc - CHF
Inhaltsverzeichnis
Wir haben die Straßen im Jahr 2024 zweimal persönlich getestet: einmal mit dem Auto und einmal mit einem Wohnwagen im Schlepptau. Aufgrund unserer Erfahrungen haben wir diesen Leitfaden erstellt, der alles Wissenswerte enthält - von den notwendigen Dokumenten bis hin zu den lokalen Verkehrsregeln.
Erforderliche Dokumente für das Autofahren in der Schweiz
Dokumente, die Sie mit sich führen müssen
Um Probleme beim Autofahren in der Schweiz zu vermeiden, führen Sie diese Dokumente immer mit sich:
- Vollständiger, gültiger deutscher Führerschein
- Reisepass oder ein anderes gültiges Ausweisdokument
- Kfz-Versicherungsnachweis
- Fahrzeugschein (V5)
- Stick'AIR Umweltplakette (falls erforderlich)
- Schweizer Vignette
Grüne Versicherungskarte
Seit dem 2. August 2021 müssen Autofahrer keine grüne Versicherungskarte mehr mitführen, um in die Schweiz einzureisen.
Schweizer Maut- und Straßennutzungsgebühren
- Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen: Für die Benutzung der Autobahnen ist eine gültige Schweizer Vignette erforderlich. Diese Schweizer Vignette können Sie vor Ihrer Reise ganz bequem be direkt auf unserer Website kaufen.
- Lastwagen und Fahrzeuge über 3,5 Tonnen: Diese Fahrzeuge müssen die Schweizer Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bezahlen. Diese Gebühr muss im Voraus bezahlt werden, um die Schweizer Straßen rechtmäßig nutzen zu können.
Autofahren in der Schweiz: Was Sie dabeihaben müssen
Zusätzlich zu den bereits erwähnten Dokumenten müssen Autofahrer auch die folgenden Gegenstände in ihrem Auto mit sich führen.
- Warndreieck: Muss im Auto verstaut werden (nicht im Kofferraum), damit es im Falle einer Panne schnell griffbereit ist.
- Autobahnvignette: Obligatorisch für das Fahren auf Schweizer Autobahnen; erhältlich an der Grenze, an den meisten Tankstellen oder über unsere Website.
- Ersatzbrille oder Kontaktlinsen: Erforderlich für Fahrer, die normalerweise Sehhilfen benötigen.
- Motorradhelm: Obligatorisch für Motorradfahrer, Mopedfahrer und ihre Mitfahrer.
Anforderungen für das Fahren im Winter
- Schneeketten: In den Wintermonaten insbesondere auf Bergstraßen Pflicht. Schneesocken/Autosocken werden nicht akzeptiert.
- Winterreifen: Vom 1. November bis zum 1. April müssen Fahrzeuge mit offiziellen Winterreifen ausgestattet sein, die das 3PMSF-Symbol (3-Peak-Mountain-SnowFlake) aufweisen.
Gibt es Produkte, die ich nicht einführen darf?
Innerhalb der EU, der Schweiz und Norwegen dürfen Sie Fleisch- und Milchprodukte in ein anderes Land mitnehmen, solange diese für den Eigenbedarf bestimmt sind. Auch Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse wie Schnittblumen, Gemüse und Obst dürfen Sie frei mitführen, sofern sie innerhalb der EU angebaut wurden und frei von Krankheiten oder Schädlingen sind (Quelle: Europäische Kommission). Im Jahr 2025 wird die Freigrenze für steuerfreie Einfuhren auf 300 CHF erhöht (bisher 150 CHF).
Verkehrsregeln in der Schweiz
Überholen und Passieren
- Allgemeine Regel: Fahren Sie auf der rechten Seite und überholen Sie links. Setzen Sie immer den Blinker, wenn Sie nach dem Überholen wieder auf Ihre Spur zurückkehren.
- Straßenbahnen und Züge: Überholen Sie fahrende Straßenbahnen oder Züge rechts. Wenn dies nicht möglich ist und es keine Kreuzung gibt oder keine Gefahr für den anderen Verkehr besteht, ist das Überholen links zulässig. In Einbahnstraßen können Straßenbahnen von beiden Seiten überholt werden.
- Kreuzungen mit eingeschränkter Sicht: An solchen Kreuzungen ohne Ampeln oder polizeiliche Anweisungen dürfen nur Fahrzeuge auf der Hauptstraße überholen.
- Innerorts: Rechtsüberholen ist erlaubt, wenn mehrere Fahrspuren in dieselbe Richtung führen. Seien Sie in der Nähe von Fußgängerüberwegen vorsichtig.
- Bahnübergänge: Überholen Sie keine Fahrzeuge in der Nähe von Bahnübergängen ohne Schranken. Das Überholen von Radfahrern oder Fußgängern ist jedoch bei guter Sicht erlaubt.
Vorfahrt
- Allgemeine Regel: Fahrzeuge, die von rechts kommen, haben Vorrang, sofern durch Verkehrsschilder nichts anderes angezeigt wird.
- Kreisverkehr: Die Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, haben Vortritt, sofern die Beschilderung keine andere Regelung vorsieht.
- Innerorts: Die Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, haben Vortritt, sofern die Beschilderung keine andere Regelung vorsieht.
- Rettungsfahrzeuge: Die Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, haben Vortritt, sofern die Beschilderung keine andere Regelung vorsieht.
Warnsignale
- Tagsüber: Hupen Sie vor engen Kurven auf schmalen Straßen außerorts als Vorwarnung
- Nachts: Verwenden Sie in ähnlichen Situationen die Lichthupe anstelle der Hupe.
- Generell gilt: Vermeiden Sie unnötige Warnsignale, insbesondere bei Gegenverkehr.
Vorschriften für Anhänger
Wenn Sie in der Schweiz einen Wohnwagen oder Anhänger mitführen, darf dieser die folgenden Höchstmaße nicht überschreiten:
- Höhe: 4 Meter
- Breite: 2,55 Meter
- Gesamtlänge: 18,75 Meter
Anhänger, einschließlich Wohnwagen und Trailer, benötigen eine separate Vignette
Bei der Fahrt mit einem Wohnwagen: Die Fahrt mit einem Wohnwagen kann mitunter eine Herausforderung sein. Manche Bergstraßen, wie die Strecke Oberriet – Hölzlisberg – Appenzell, sind steil und kurvenreich. Prüfen Sie Ihre Route immer sorgfältig und verlassen Sie sich nicht nur auf das GPS. Die Schweizer Straßen sind in der Regel in einem ausgezeichneten Zustand, aber in abgelegenen Gebieten ist besondere Vorsicht geboten.
Gurtpflicht
Alle Fahrer und Passagiere ab 12 Jahren (für Kinder unter 12 Jahren gelten spezielle Vorschrift, dazu unten mehr) müssen auf den Vorder- und Rücksitzen angeschnallt sein, wenn das Fahrzeug mit Gurten ausgestattet ist. Wenn Sie ohne Sicherheitsgurt erwischt werden, droht eine Busse von 60 CHF.
Verkehrsampeln
In der Schweiz gilt das übliche dreifarbige Ampelsystem
- Gelbes Blinklicht: Fahren Sie vorsichtig weiter.
- Grüner Pfeil: Zeigt an, dass Fahrzeuge in Pfeilrichtung abbiegen dürfen und Vorfahrt haben.
- Grüner Pfeil mit gelbem Blinklicht: Fahrzeuge dürfen abbiegen, müssen aber warten, bis Fußgänger die Straße überquert haben. Zeigt der Pfeil nach links, müssen Sie auch dem Gegenverkehr Vorfahrt gewähren.
Geschwindigkeitsbegrenzung
In der Schweiz gilt für alle Straßenschilder das metrische System, d. h. Geschwindigkeitsbegrenzungen und Entfernungen werden in Kilometern und Metern angegeben. Tempolimits sind deutlich durch Schilder entlang der Straße gekennzeichnet. Wir empfehlen dringend, diese einzuhalten.
indicated using kilometres and metres.Geschwindigkeitsbegrenzungen | |
---|---|
Innerorts | 50km/h |
Außerorts | 80km/h – 100km/h (gemäß örtlicher Beschilderung) |
Autobahn | 120km/h |
Geschwindigkeitsvorschriften und Bußgelder in der Schweiz
Für bestimmte Fahrzeuge, darunter Autos mit Anhängern oder Wohnwagen, gelten besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt immer über die geltenden Vorschriften.
Geschwindigkeitsbußen
Die Höhe der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz hängt von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung und der Art der Straße ab. Die Bußgelder für geringfügige Übertretungen beginnen bei etwa 20 CHF für eine Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn um weniger als 5 km/h, während schwerere Verstöße bis zu 600 CHF oder mehr kosten können, insbesondere bei einer Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 20 km/h innerorts.
Blitzer und Radardetektoren
Die Verwendung oder auch nur das Mitführen von Radardetektoren, einschließlich GPS-Geräten, die Blitzer anzeigen, ist in der Schweiz verboten. Deaktivieren Sie daher diese Funktion, bevor Sie in die Schweiz fahren.
Reisen mit Kindern
Vorschriften für Kindersitze
In der Schweiz müssen Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, in einem zugelassenen Kindersitz sitzen, der den europäischen Sicherheitsstandards entspricht.
Fahrradhelme
Das Tragen eines Fahrradhelms ist in der Schweiz für Radfahrer empfohlen, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Wohnmobile und Wohnwagen
Wenn Sie mit einem Wohnmobil reisen oder einen Wohnwagen ziehen, dürfen die Abmessungen des Fahrzeugs folgende Maße nicht überschreiten:
- Länge: 18,75 Meter
- Höhe: 4 Meter
- Breite: 2,55 Meter
Das Ladegut muss innerhalb dieser Abmessungen bleiben, seitlich ausladendes Ladegut ist nicht erlaubt. Einachsige Ladungen dürfen ein Gewicht von 10 Tonnen nicht überschreiten.
Verkehrsbußen und -strafen
Die Schweizer Polizei verhängt bei Verkehrsverstößen sofortige Bußgelder, die je nach Verstoß normalerweise zwischen 20 und 500 CHF liegen. Schwere Verstöße, wie z. B. rücksichtsloses Fahren, werden mit höheren Strafen geahndet, die unter Umständen 1.000 CHF übersteigen und zu Führerscheinentzug oder Fahrzeugbeschlagnahme führen können.
Wenn ausländische Fahrer schwere Verstöße begehen, können die Behörden eine sofortige Kaution in Höhe der zu erwartenden Geldstrafe zuzüglich Verwaltungsgebühren verlangen.
Parkvorschriften und -kontrollen
Allgemeine Parkeinschränkungen:
Vermeiden Sie das Parken Ihres Autos:
- Auf gelben Linien
- Innerhalb von 5 Metern eines Zebrastreifens oder einer Kreuzung
- Auf engen Straßen oder in Bereichen mit eingeschränkter Sicht
- Am Straßenbahn- und Bushaltestellen
- An Stellen, an denen durchgehende weiße Linien weniger als 3 Meter Abstand lassen
- An Stellen, an denen die Sicht auf Verkehrsschilder blockiert wird
- Auf Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Stadtgebieten
- An Stellen, an denen nicht genügend Platz ist, damit zwei Fahrzeuge aneinander vorbeifahren können
- Auf Bürgersteigen, außer dies ist ausdrücklich durch Schilder erlaubt
Parkgebühren:
Die Parkdauer ist bei Parkuhren in der Regel auf 15 Minuten bis 2 Stunden begrenzt. Die Vorschriften für die Nutzung von Parkuhren variieren von Stadt zu Stadt, daher empfehlen wir Ihnen, die Parkuhr an Ihrem Parkplatz zu überprüfen.
Behindertenparkplätze:
International anerkannte Behindertenparkausweise sind in der Schweiz gültig. Inhaber dürfen eines solchen Ausweises dürfen:
- An Orten mit Parkverbot bis zu 3 Stunden parken
- Auf öffentlichen Parkplätzen unbeschränkt parken
- In Fußgängerzonen oder Begegnungszonen, außerhalb markierter Parkplätze, bis zu 2 Stunden parken
Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug bei der Nutzung dieser Sonderregelungen niemals den Verkehrsfluss behindert oder eine Gefahr darstellt.
Alkohol am Steuer
In der Schweiz gilt eine strenge Promillegrenze von 0,5 ‰ (0,1 ‰ für Neulenkende mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis). Die Polizei führt Stichprobenkontrollen mit Alkoholtestern und Drogentests durch, insbesondere nach Unfällen. Zu den Strafen gehören hohe Geldbußen, mögliche Haftstrafen und Fahrverbote. Auch Zollbeamte an den Grenzen können Fahrer, bei denen der Verdacht auf Trunkenheit besteht, testen.
Mautgebühren auf Schweizer Autobahnen
Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 Tonnen benötigen eine Autobahnvignette, um die Schweizer Autobahnen und Schnellstraßen zu benutzen. Die Vignette ist 14 Monate gültig (1. Dezember bis 31. Januar im Folgejahr), kostet 40 CHF und ist bei Zollämtern, Tankstellen, regionalen Straßenverkehrsbehörden, TCS-Büros oder direkt auf unserer Website erhältlich. Wer ohne Vignette auf die Autobahn fährt, riskiert eine Geldstrafe von 200 CHF UND muss eine Vignette kaufen. Die Gesamtkosten könnten sich also auf 240 CHF belaufen.
Raststätten und Tankstellen
In der Schweiz gibt es gut ausgestattete Autobahnraststätten, die Benzin, Diesel und LPG anbieten. Tankstellen an normalen Straßen sind in der Regel von früh morgens (ca. 06:00–07:00 Uhr) bis abends (18:00–20:00 Uhr) geöffnet, wobei nach Geschäftsschluss automatische Zapfsäulen zur Verfügung stehen. An Autobahnen sind viele Tankstellen rund um die Uhr oder von 06:00 Uhr bis zum späten Abend geöffnet. Nach Geschäftsschluss stehen auch dort automatische Zapfsäulen zur Verfügung.
Mit dem Mietwagen durch die Schweiz
Wenn Sie in der Schweiz ein Auto mieten, treffen einige der Informationen für Privatfahrzeuge möglicherweise nicht direkt zu. Wenn Sie jedoch die allgemeinen Hinweise lesen, steht einem reibungslosen Erlebnis nichts im Wege. Hier sind die wichtigsten Punkte, die speziell für Fahrer eines Mietwagens gelten:
Wichtige Informationen zur Anmiete
- Mindestalter: Um ein Auto mieten zu können, müssen Sie mindestens 20 Jahre alt sein.
- Führerausweis: Es ist ein vollständiger und gültiger deutscher Führerschein erforderlich, der seit mindestens einem Jahr gültig ist. Führen Sie auch Ihren Reisepass mit sich.
- Kreditkarte: Viele Mietwagenanbieter verlangen bei der Anmietung eine Kreditkarte. Erkundigen Sie sich im Voraus, um vor Ort Probleme zu vermeiden.
- Grenzüberschreitende Reisen: Wenn Sie mit dem Mietwagen die Schweiz verlassen möchten, klären Sie dies im Voraus mit dem Mietwagenanbieter. In manchen Fällen ist es nicht erlaubt, die Schweiz mit dem Mietwagen zu verlassen.
- Zusatzversicherung zur Deckung des Selbstbehalts: Es wird dringend empfohlen, vor der Reise eine separate Zusatzversicherung zur Deckung von Selbstbeteiligungskosten abzuschließen. Diese ist in der Regel günstiger als die Versicherung des Mietwagenanbieters und schützt Sie vor unerwarteten Kosten.
- Vignette – Vergewissern Sie sich immer, dass das Auto über eine registrierte digitale Vignette verfügt.
Tipps für Fahrer von Mietwagen
- Geschwindigkeitsbegrenzungen: Auf Schweizer Autobahnen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 120 km/h. Auf Hauptverkehrsstraßen außerhalb bewohnter Gebiete liegt die Höchstgeschwindigkeit zwischen 80 und 100 km/h. In städtischen Gebieten beträgt die Höchstgeschwindigkeit in der Regel 50 km/h.
- In einem Notfall: Wählen Sie die 112 für Hilfe bei einem Notfall.
- Sicherheitsgurte: Alle Fahrzeuginsassen müssen die Sicherheitsgurte anlegen, sofern vorhanden.
- Promillegrenze: In der Schweiz liegt die gesetzliche Promillegrenze für Autofahrer bei 0,5 Promille.
Aufgrund unserer Erfahrungen bei der Miete von Fahrzeugen empfehlen wir, die Mietbedingungen und den Zustand des Fahrzeugs bei der Übernahme sorgfältig zu prüfen. In der Regel gibt Ihnen das Personal vor Ort nützliche Informationen zu den örtlichen Verkehrsregeln, insbesondere wenn Sie in den Wintermonaten unterwegs sind oder Fahrten über die Grenze planen. Wir empfehlen Ihnen, die Buchung mit einer American Express Karte vorzunehmen, damit Sie im Schadensfall umfassend abgesichert sind.
Dieser Leitfaden wurde mit Hilfe von Informationen aus folgenden Quellen erstellt
- Schweizer Tourismusverband - https://www.myswitzerland.com/en/
- Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit - https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home.html
- Bundesamt für Strassen - https://www.astra.admin.ch/astra/en/home.html