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Häufig gestellte Fragen zur schweizerischen Vignette - Vignetteswitzerland.com
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FAQ's

Wir von Vignetteswitzerland.com wissen, dass die Vorschriften des Schweizer Autobahnsystems viele Fragen aufwerfen können - vor allem, wenn es um den Kauf und die Verwendung der Schweizer E-Vignette geht. Deshalb haben wir diesen umfassenden FAQ-Bereich erstellt, um klare und zuverlässige Antworten auf alle Ihre Fragen zu geben.

Ob Sie sich über den Kauf einer E-Vignette, die Gültigkeitsdauer, den Wechsel des Nummernschildes, die Rückerstattung oder die Zahlungsmöglichkeiten informieren möchten, wir haben alles für Sie. Unser Ziel ist es, Ihren Aufenthalt so reibungslos wie möglich zu gestalten, damit Sie mit Vertrauen und Leichtigkeit auf den Schweizer Autobahnen reisen können.

Wenn Sie keine Antwort auf Ihre Fragen finden, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team.

Allgemeine FAQ

Die Schweizer Vignette ist für alle Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen, die das nationale Autobahnnetz benutzen, obligatorisch. Sie dient als Mautsystem und ermöglicht den Zugang zu Autobahnen und Schnellstraßen ohne Mautstellen.
Der Preis der Schweizer Autobahnvignette beträgt CHF 40. Dies gilt sowohl für die physische als auch für die digitale Version. Beim Kauf bei Drittanbietern können zusätzliche Verwaltungsgebühren anfallen.
Die Vignette ist für ein Kalenderjahr gültig, vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres (z. B. ist die Vignette 2025 vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2026 gültig).
Es gibt zwei Arten von Vignetten:
  • Aufkleber Vignette – Ein physischer Aufkleber, der an der Innenseite der Windschutzscheibe eines Autos, der Windschutzscheibe eines Motorrads und/oder an einem Anhänger/Wohnwagen angebracht werden muss.
  • E-Vignette – Eine digitale Alternative, die mit dem Nummernschild eines Fahrzeugs verknüpft ist und keine physische Plakette erfordert. Dies gilt für Autos, Wohnmobile, Motorräder, Anhänger und Wohnwagen.
Die Vignette kann erworben werden bei:
  • Schweizer Grenzübergänge
  • Tankstellen und Postämter in der Schweiz
  • Online über die offizielle Website der Regierung oder Vignetteswitzerland.com
  • Automobilclubs wie der TCS (Touring Club Schweiz)
Ja, für Anhänger und Wohnwagen bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen ist eine eigene Vignette erforderlich. Das Gleiche gilt für Wohnmobile mit Anhänger. Der Anhänger braucht immer eine eigene Vignette.
  • Wenn das Wohnmobil 3,5 Tonnen oder weniger wiegt, ist eine Standardvignette erforderlich.
  • Ist das Wohnmobil schwerer als 3,5 Tonnen, muss anstelle einer Vignette eine Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bezahlt werden.
Ja, für Oldtimer gelten die gleichen Vorschriften wie für moderne Fahrzeuge. Wenn sie die Schweizer Autobahn benutzen, benötigen sie eine Vignette.
No, the vignette is required immediately upon entering Switzerland if you use the motorway. There is no grace period or exemption for reaching the first exit. Es gibt einige mautfreie Ausnahmen, die Sie hier finden können.
Ja, die Schweiz bietet keine Kurzzeitvignetten (z. B. Tages-, Wochen- oder Monatskarten) an. Die Jahresvignette ist die einzige Möglichkeit, auch wenn Sie nur für einen Tag kommen.

Fragen zur E-Vignette

Nein, die e-Vignette wird nicht automatisch verlängert. Sie müssen jedes Jahr manuell eine neue Vignette kaufen.
Die e-Vignette ist sofort nach dem Kauf gültig. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass Sie das richtige Land ausgewählt haben, in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist, und dass das richtige Nummernschild eingegeben wurde.
Nein, das Mitführen eines Zahlungsnachweises ist nicht erforderlich. Die Vignette ist mit dem Nummernschild des Fahrzeugs verknüpft, das von den Behörden elektronisch überprüft werden kann.
Wenn Sie ein falsches Kennzeichen eingeben, können Sie es möglicherweise nicht mehr korrigieren. Das System lässt nach dem Kauf keine Änderungen des Kennzeichens zu, und Sie müssen möglicherweise eine neue Vignette kaufen.
Ja, ein Kennzeichenwechsel ist unter bestimmten Bedingungen möglich, z. B. als Ersatz für ein beschädigtes oder verlorenes Kennzeichen. Das Verfahren muss jedoch über das offizielle Portal abgewickelt werden, und es können Einschränkungen gelten.
Überprüfen Sie vor dem Kauf die Eingabe Ihres Kennzeichens und stellen Sie sicher, dass Sie nicht unnötigerweise eine zweite Vignette kaufen. Das System prüft nicht automatisch auf Doppelkäufe.
Nein, für Fehlkäufe werden in der Regel keine Erstattungen gewährt. Es ist wichtig, dass Sie alle Details überprüfen, bevor Sie die Transaktion abschließen.
Sie können mit fast allen Online-Zahlungsmethoden bezahlen. Vignetteswitzerland.com akzeptiert die Verwendung von Kreditkarten, Debitkarten und anderen elektronischen Zahlungsmethoden, die auf der offiziellen Einkaufsplattform verfügbar sind.
Die Schweiz bietet keine Kurzzeitvignetten an, auch nicht in digitaler Form. Das System ist auf eine jährliche Gebührenstruktur ausgelegt.
Die Vignette folgt einem Kalenderjahrsystem, um die Konsistenz und die Durchsetzung zu erleichtern. Dieser Ansatz steht im Einklang mit der Schweizer Mautpolitik und vereinfacht die administrative Abwicklung.
Ja, wenn das Fahrzeug mit U-Nummernschildern auf Schweizer Autobahnen benutzt wird, muss es eine gültige Vignette haben.
Nein, nach dem Kauf sind die beiden Vignettenarten unabhängig voneinander. Ein Aufkleber kann nicht gegen eine e-Vignette ausgetauscht werden.
Ihr Kennzeichen sollte im System sichtbar sein, wenn es beim Kauf korrekt registriert wurde. Wenn es nicht erscheint, überprüfen Sie Ihre Kaufdaten und wenden Sie sich gegebenenfalls an den Kundendienst.
Ja, Sie können eine e-Vignette für eine andere Person kaufen. Allerdings müssen Sie beim Kauf die korrekten Nummernschilddaten des Fahrzeugs eingeben.
Wenn Ihre e-Vignette nicht in Ihrem Konto angezeigt wird, überprüfen Sie, ob der Kauf erfolgreich abgeschlossen wurde. Möglicherweise müssen Sie sich auch mit den richtigen Anmeldedaten anmelden.
Ja, Sie können ein Duplikat der Quittung anfordern, indem Sie sich an unsere Support-Abteilung wenden.

Schwerverkehrsabgabe (PSVA) für ausländische Fahrzeuge

Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (PSVA) ist eine Maut für ausländische Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die Schweizer Straßen benutzen, einschließlich Wohnmobilen, Lastwagen und Anhängern.
Alle ausländischen Wohnmobile, Lastwagen, Anhänger und schwere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen beim Fahren in der Schweiz die PSVA bezahlen.
Die Gebühr ist abhängig von Fahrzeuggewicht, Emissionsklasse und Fahrtdauer in der Schweiz.
Wir empfehlen Ihnen, die PSVA auf Vignetteswitzerland.com/ zu bezahlen. Alternativ können Sie die Gebühr auch an Grenzübergängen, Zollstellen und einigen Tankstellen in der Schweiz bezahlen.
Ja, Sie können bei den Schweizer Zollstellen oder elektronisch über unser Antragsformular vorauszahlen.
Nein, Fahrzeuge, die der PSVA unterstellt sind, benötigen keine Schweizer Autobahnvignette.
Ja, Erstnutzer müssen ihre Fahrzeugdaten bei der Zahlung der PSVA angeben.
Bei Nichtbezahlung drohen Bußgelder und rechtliche Konsequenzen bei der Ein- und Ausreise in die Schweiz.
Nein, einmal gezahlt, ist die PSVA nicht erstattungsfähig.
Einige Fahrzeuge, wie z.B. Diplomaten- oder Rettungsfahrzeuge, können davon ausgenommen sein. Erkundigen Sie sich beim Schweizer Zoll nach Einzelheiten.
Häufig gestellte Fragen zur schweizerischen Vignette - Vignetteswitzerland.com
Vignetteswitzerland.com ist die Website für den Kauf Ihrer offiziellen Schweizer Vignette.

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